FÜR WEN IST DIE VERSICHERUNG?
Eine Kraftfahrtversicherung benötigt jeder, der ein Kraftfahrzeug (Pkw, Motorrad, Kraftrad etc.) besitzt.
WAS IST VERSICHERT?
Die Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie ist deshalb ein fester Bestandteil der Kraftfahrtversicherung.
• Haftpflicht-Versicherung
Folgende Ergänzungen werden i.d.R. vom Versicherer angeboten:
• Teilkasko-Versicherung
• Vollkasko-Versicherung
• Insassen-Unfallversicherung
• Schutzbriefversicherung
Ergänzt werden kann der Versicherungsschutz je nach Anbieter noch um:
• Rabattschutz
• GAP-Deckung
• Brems-, Bruch- und Betriebsschäden (BBB-Schäden)
WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND U. A. VERSICHERT?
• Haftpflicht-Versicherung: Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges entstehen, sowie Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Kosten für Heilung, Kosten des Sachverständigen
• Teilkasko-Versicherung: Brand oder Explosion, Entwendung (Diebstahl, Raub), Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, usammenstoß mit Haarwild, Bruchschäden an der Verglasung, Schäden an der Verkabelung
• Vollkasko-Versicherung: selbstverschuldete Unfälle, mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen
• Schutzbrief: Kosten für Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppkosten, Hotelkosten, etc.
• Insassen-Unfallversicherung: vereinbarte Kapitalzahlung bei Tod oder Invalidität nach einem Kfz-Unfall
• Fahrerschutz: Stellt den Fahrer eines unfallverursachenden Fahrzeugs einem Unfallopfer gleich, welcher dann entsprechend Leistungen der Haftpflichtversicherung genießt (individuelle Ausschlüsse der Versicherer sind zu beachten)
WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SINDU. U. NICHT VERSICHERT?
• Autorennen, Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Kernenergie, Maßnahmen der Staatsgewalt
• Vorsätzlich verursachte Unfälle
• Teilkasko-Schäden: Folgeschäden durch Marderbiss
• Vollkasko-Versicherung: Schäden, die auf Verschleiß oder Abnutzung beruhen, Betriebs- und Motorschäden Die Aufzählung ist keinesfalls abschließend. Einige der oben genannten Punkte können jedoch je nach Bedingungswerk auch eingeschlossen werden.
WO GILT DIE VERSICHERUNG?
Der Versicherungschutz gilt in ganz Europa. Eine Erweiterung des Geltungsbereichs ist je nach Anbieter möglich (z. B. asiatischer Teil der Türkei)